Da die Deadline für Aktionen mit „Platzbedarf“ bereits vorbei ist und der Verkehrszeichenplan beim Amt vorliegt können nur noch Aktionen genehmigt werden, die wir in den bisher gesperrten Zonen unterbringen können oder für die wir keine Parkplätze sperren müssen. Letzteres sind mobile Aktionen, Aktionen ohne Aufbauten oder solche, die auf Privatgrundstücken (wie Grundstückseinfahrten oder privaten Parkplätzen) stattfinden.